Leistungsbereiche

Das Unternehmen wird als Einzelunternehmen von Frieder Albert geführt.
zur Person:
Name | Frieder Albert |
Hochschulabschluss: | Dipl.- Ing. (Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung) |
Tätigkeit als Energieberater: | seit 1993 |
Zulassung/ Antragsberechtigung in nachfolgen Förderprogrammen: |
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Wohngebäude | BAFA- Energieberatung (BAFA- Berater- Nr. 106779) |
Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW) | |
Energetische Fachplanung und Baubegleitung (KfW) | |
Gewerbeobjekte | Energieberatung Mittelstand (KfW); Berater-ID: 22323 |
Energieaudits nach EDL-G (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) | |
KfW-Energieeffizienzprogramm (KfW) | |
Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi) | |
sonstiges: | Lehrbefähigung für Fachschulen |
Heizkesseltausch/ Ersatz des alten Heizkessels
Förderung durch KfW- Bank
- Brennwertkesseln (Gas oder Heizöl) --> Heizungspaket: 15% Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit
Förderung durch BAFA
- Pelletkessel (Pelletöfen mit Wassertasche) --> Zuschuss: 2.400 € (1.400 €) Basisförderung; max. 5.400 €
- Scheitholzvergaserkessel --> Zuschuss: 1.400 € (Basisförderung); max. 2.100 €
- Luft/ Wasser- Wärmepumpe --> Zuschuss: 1.300 € (Basisförderung); max. 2.900 €
- Sole/ Wasser- Wärmepumpe --> Zuschuss: 2.800 € +120 €/kW über 10kW;
max. 17.700 € - Solaranlagen zur Heizungsunterstützung --> Zuschuss: 1.500 € max. 3.710 €
Wärmedämmung
Wärmedämmmaßnahmen werden durch die KfW- Bank als Einzelmaßnahme oder als Maßnahmenkombination (Effizienzhaus) gefördert. Die Förderung erfolgt bei Einzelmaßnahmen durch einen zinsgünstigen Kredit- bei Erreichen eines Effizienzhausstandards wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt.
Eigentümer von 1- und 2- Fam.- Häusern können alternativ (bei Eigenfinanzierung) einen Investitionszuschuss von mindestens 10% erhalten.
Wärmedämmung der Außenwand
Eine herkömmliche Ziegelwand (36 cm + Putz) hat ca. die 5- fachen Wärmeverluste wie heute zulässig. Eine Außenwand aus Vollziegel müsste eine Stärke von ca. 2,30 m (!) haben, um derzeitige Anforderungen zu erfüllen.
Vorteile einer außenseitigen Außenwanddämmung
- nennenswerte Heizkosteneinsparung / Größenordnung: 40% und mehr
- neue Fassade- optischer Gewinn
- höhere Oberflächentemperatur im Winter auf der Wandinnenseite beugt Schimmelbildung vor
Förderung durch KfW- Bank
als Einzelmaßnahme (U kleiner 0,20 W/m²K) |
Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit Zuschussvariante: 10% bis 25% Zuschuss |
bei Erreichen eines Effizienzhausstandards | Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit + 2,5% bis 17,5% Tilgungszuschuss Zuschussvariante: 10% bis 25% Zuschuss --> Die Zuschussvariante ist nur bei 1- und 2- Fam. Häusern wählbar. |
Wärmedämmung der Dachschrägen
Das Wärmedämmvermögen von beheizten Dachschrägen variiert stark in Abhängigkeit von der Ausführung und dem Bauteilaufbau.
Häufig treten zusätzlich ungewollte Wärmeverluste durch fehlende Luftdichtheit auf.
Vorteile einer geförderten Dachdämmung
- günstige Finanzierung der Dachneueindeckung
- optischer Gewinn; Wertsteigerung des Gebäudes
- höhere Oberflächentemperatur im Winter auf der Innenseite der Dachschrägen beugt Schimmelbildung vor
Förderung durch KfW- Bank
als Einzelmaßnahme (U kleiner 0,14 W/m²K) |
Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit Zuschussvariante: 10% bis 25% Zuschuss |
bei Erreichen eines Effizienzhausstandards | Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit + 2,5% bis 17,5% Tilgungszuschuss Zuschussvariante: 10% bis 25% Zuschuss --> Die Zuschussvariante ist nur bei 1- und 2- Fam. Häusern wählbar. |
Wärmedämmung verbleibender Bauteile
Neben Außenwand und Dach sind die Wärmeverluste nachfolgender Bauteile beachtenswert:
- Außenfenster
- obere Geschossdecke
- Kellerdecke/ Fußboden an Erdreich
Hinweise
- Einbau neuer Fenster
Fenster mit Wärmeschutzverglasung haben um 50% geringere Wärmeverluste als Fenster mit Isolierverglasung (bis 1996 üblich) - Die Dämmung der oberen Geschoßdecke bzw. der Kellerdecke kann kostengünstig in Eigenleistung durchgeführt werden- die Amortisationsdauer beträgt meist weniger als 10 Jahre.
Förderung durch KfW- Bank
als Einzelmaßnahme
- Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit
- Zuschussvariante: 10% Zuschuss
bei Erreichen eines Effizienzhausstandards
- Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit + 2,5% bis 17,5% Tilgungszuschuss
- Zuschussvariante: 10% bis 25% Zuschuss
Die Zuschussvariante kann nur bei 1- und 2- Fam. Häusern gewählt werden.
Wohnraumlüftung
Die Wärmeverluste eines Gebäudes entstehen durch die Wärmeleitung der Bauteile (Außenwand, Dach ... --> Transmissionswärmeverluste) und den Lüftungswärmeverlusten. Durch eine energetische Sanierung/ Dämmung des Gebäudes werden die Wärmeverluste um ein Vielfaches reduziert. Die dabei angestrebte (und erforderliche) Luftdichtheit der Gebäudehülle erfordert, dass durch ausreichendes Lüften (herkömmlich über Öffnen der Fenster) der erforderliche Luftaustausch sichergestellt wird. Dadurch wird aber im wahrsten Sinne des Wortes wertvolle Energie "zum Fenster rausgeschmissen".
Kontrollierte Wohnraumlüftung
Bei diesen Anlagen wird verbrauchte Luft aus Küche, Bad, WC etc. abgesaugt und frische Außenluft in Wohn- und Schlafräumen zugeführt. Da dieser Luftaustausch kontinuierlich stattfindet, sind relativ geringe Volumenströme erforderlich, die keinen störenden Luftzug verursachen. Die warme, abgesaugte Luft gibt im Wärmetauscher der Lüftungsanlage annähernd vollständig ihre Wärme an die Frischluft ab und erwärmt diese nahezu auf Raumtemperatur. Die Luftströme bleiben voneinander getrennt- es wird somit nur Wärme, aber keine Gerüche oder Verunreinigungen ausgetauscht.
Vorteil der Kontrollierten Wohnraumlüftung
- optimale Belüftung des Gebäudes
- hygienische Luftverhältnisse im Gebäude
--> Feuchtigkeit, Schadstoffe und CO2 werden kontrolliert abgeführt - sauberer Zuluft ist in den Räumen
--> Die angesaugte Luft wird gefiltert; für Allergiker ist die dadurch reduzierte Pollenbelastung vorteilhaft. - keine Geruchsbelästigung durch WC und Küche innerhalb der Wohnung
--> Wird durch die Luftströmung von den Zulufträumen (Wohn- und Schlafzimmer) in die Ablufträume (WC, Küche) sichergestellt. - Vermeidung hoher Luftfeuchte
--> keine Bauschäden durch falsches Lüften; Vorbeugung gegen Schimmelpilzbildung - Energieeinsparung
--> Bei modernen Geräten wird über 90% der Wärme aus der Abluft an die Zuluft übertragen. (Wärmerückgewinnungsgrad über 90%)
Förderung durch KfW- Bank
als Einzelmaßnahme
- Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit
- Zuschussvariante: 10% Zuschuss
bei Erreichen eines Effizienzhausstandards
- Kreditvariante: zinsgünstiger Kredit + 2,5% bis 17,5% Tilgungszuschuss
- Zuschussvariante: 10% bis 25% Zuschuss
Die Zuschussvariante kann nur bei 1- und 2- Fam. Häusern gewählt werden.
Förderung durch die SAB
- Zuschuss 25 €/m² Wohnfläche
Förderung erfolgt im Rahmen des Programmes Energie und Klimaschutz (EuK)
Laufzeit des Programmes bis 2013
Förderfähige Maßnahmen
Energiesparende Maßnahmen werden durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite von Bund und Ländern gefördert.
- KfW- Bank: Energieeffizient Sanieren (Kredit und/oder Zuschuss)
- BAFA: Erneuerbare Energien (Solaranlagen, Pelletkessel, Wärmepumpen ...), Kraft- Wärme- Kopplung
- Sächsische Aufbaubank: Energiespardarlehen
Es werden sowohl Einzelmaßnahmen (Fassadendämmung, Heizkessel ... als auch Maßnahmenkombinationen gefördert.
Energieberatungen
Der Zuschuss für eine Energieberatung beträgt für:
- 1- und 2- Fam.- Häuser: 400,- €
- Mehrfamilienhäuser: 500 €
- für zusätzlich Wärmebildaufnahmen: maximal 100,- €
- Hinweise zur Stromeinsparung: 50,-€
Fördermittelauskunft
Bevor Sie mit einer Sanierung bzw. Instandsetzung am Gebäude (Dach, Fassade, Heizung ...) beginnen, sollten Sie prüfen, ob die Nutzung von Förderprogrammen möglich ist.
Gern informiere ich Sie telefonisch, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben nutzbar sind.
Dieser Service ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Telefon: 03585- 481305
Orientierungsberatung
Die Orientierungsberatung erfolgt mündlich vor Ort (Zeitaufwand ca. 1 Stunde).
Auf Grundlage langjähriger Erfahrungen im Bereich der energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden, erhalten Sie auf Ihr Gebäude zugeschnittene zweckdienliche Hinweise für heizkostensparende Maßnahmen.
Thematische Schwerpunkte
- baulicher Wärmeschutz (Wärmedämmung, Materialien, Fenster etc.)
- Heizungstechnik (Brennwerttechnik, Pelletkessel, thermischer Solaranlagen, Wärmepumpe, BHKW etc.)
- staatliche Förderungen (Zuschüsse, Kredite)
Kosten
85,00 € (beinhaltet 19% Mehrwertsteuer)
Fahrtkosten bis zu 20 Kilometern Entfernung ab 02708 Löbau sind inklusive. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,50 €/km in Rechnung gestellt.
BAFA- Energieberatung
Die "Vor-Ort-Beratung" wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. In der Beratung wird
- der energetische Ist- Zustand des Gebäudes bewertet,
- ein fundiertes energetisches Sanierungskonzept erarbeitet,
- und nutzbare Förderprogramme genannt.
Es werden Einzelmaßnahmen (Fassadendämmung, Heizkessel ...) oder auch Maßnahmenkombinationen aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilt. Sie erhalten einen ausführlichen Beratungsbericht, der Ihnen in einem Gespräch erläutert und übergeben wird.
Förderung/ Zuschuss
1- u. 2- Fam. Häuser 1 und 2 WE | Mehrfamilienhaus 3 bis 6 WE |
|
Kosten der Beratung | 1.075,00 € | 1.475,00 € |
BAFA-Zuschuss | -645,00 € | -885,00 € |
Eigenanteil | 430,00 € | 590,00 € |
zusätzlich ist eine der nachfolgenden Leistungen förderfähig:
Wärmebildaufnahmen | ||
Kosten für 4 Aufnahmen | 232,50 € | 350,00 € |
BAFA-Zuschuss | -139,50 € | -210,00 € |
Eigenanteil | 93,00 € | 140,00 € |
Stromsparberatung | ||
Kosten | 125,00 € | - |
BAFA-Zuschuss | -75,00 € | |
Eigenanteil | 50,00 € | - |
Alle Preise beinhaltet 19% Mehrwertsteuer
Die Fahrtkosten bei einer Anfahrt von bis zu 50 Kilometern Entfernung ab 02708 Löbau sind bereits inklusive.
Fördermittelanträge
Für die Beantragung von Fördermitteln im KfW- Programm Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen ist eine Bestätigung der Einhaltung technischer Mindestanforderungen erforderlich.
Die Kosten hierfür betragen:
Bestätigung von Einzelmaßnahmen (Energieeffizient Sanieren)
Bestätigung zum Kreditantrag | Bestätigung nach Durchführung | |
Heizkesseltausch | 70,00 € | 100,00 € |
Sanierung/ Dämmung von Bauteilen (Außenwand, Dach, Geschossdecken, Fenster...) | 150,00 € 1) | 150,00 € |
Einbau einer Lüftungsanlage | 150,00 € 1) | 150,00 € |
Bestätigung Effizienzhaus (Energieeffizient Sanieren)
Bestätigung zum Kreditantrag | Bestätigung nach Durchführung | |
KfW- Effizienzhaus (Sanierung) | 400,00 € | 150,00 € |
obige Leistungen in Kombination mit einer BAFA- Energieberatung
Bestätigung zum Kreditantrag | Bestätigung nach Durchführung | |
Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus | 20,00 € | 140,00 € |
Bestätigung Effizienzhaus (Energieeffizient Bauen)
Bestätigung zum Kreditantrag | Bestätigung nach Durchführung | |
KfW- Effizienzhaus (Neubau) | 420,00 € | 180,00 € |
In den KfW- Programmen Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen ist eine Baubegleitung zwingend vorgeschrieben, wofür zusätzliche Kosten anfallen. Der Umfang der Baubegleitung richtet sich nach Objekt und Vorhaben.
Im Programm Energieeffizient Sanieren (Einzelmaßnahme und Effizienzhaus) kann für die Baubegleitung ein Zuschuss von 50% (max. 4.000,00 €) beantragt werden.
Alle Preise beinhaltet 19% Mehrwertsteuer
Die Fahrtkosten bei einer Anfahrt von bis zu 20 Kilometern Entfernung ab 02708 Löbau sind bereits inklusive. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,50 €/km in Rechnung gestellt
Baubegleitung
Das beste Sanierungskonzept ist nur so viel Wert wie seine Umsetzung. In den Förderprogramme der KfW Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen ist eine Baubegleitung verbindlich vorgeschrieben. Der Umfang wird vor der Sanierungsmaßnahme vereinbart und vertraglich fixiert. Bestandteil sind beispielsweise:
- Ausstellung der erforderlichen Bestätigungen für die Bank,
- Prüfung und Bewertung von Angeboten,
- Erstellung erforderlicher Berechnungen (z.B. Hydraulischer Abgleich),
- Baustellenbegehungen
- ...
Im Programm Energieeffizient Sanieren (Einzelmaßnahme und Effizienzhaus) kann für die Baubegleitung ein Zuschuss von 50% (max. 4.000,00 €) beantragt werden.
Gebäude- Thermografie
Mittels einer Wärmebildkamera werden Schwachstellen in der Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, Türen und Fenstern... sichtbar gemacht.
Außen- und Innenthermografie
Prinzipiell können Thermografieaufnahmen
1. von den Gebäudeaußenflächen und/ oder
2. im Inneren des Gebäudes
erstellt werden. Beide Verfahrensweisen haben Vor- und Nachteile.
Die Thermografie der äußeren Gebäudehülle wird hauptsächlich zur schnellen und übersichtlichen Erkennung nachfolgender Wärmebrücken/ Schwachstellen durchgeführt.
- Wärmedämmung von Außenwänden,,
- Wärmebrücken (z.B. Heizkörpernischen, Fensteranschläge, Geschossdeckeneinbindung, Hausecken...),
- Wärmedämmung der Fensterverglasung und Rollladenkästen,
- Dichtheit der Fenster und Eingangstüren.
Die Innenthermografie kommt insbesondere zur detaillierten Untersuchung von Bauteilen zum Einsatz. Eine Beurteilung nachfolgender Bauteile ist möglich:
- Außen- und Innenwänden zu unbeheizten Räumen,
- Fensterverglasung und Rollladenkästen,
- Dachschrägen und oberer Geschossdecke,
- Kellerdecke,
- Heizungsanlage und Warmwasserrohren und
- Dichtheit der Fenster und Eingangstüren.
Die Lage von verkleideten Heizungsrohren und Heizschlangen von Fußbodenheizungen kann bestimmt werden. Eine Schimmelpilzanalyse erfordert immer eine thermografische Untersuchung im Gebäudeinneren.
Kosten
Der Preis für thermografische Untersuchungen richtet sich nach dem vorgesehenem Verwendungszweck und dem daraus resultierenden Aufwand. Ein optimales Kosten- Nutzen- Verhältnis wird mit nachfolgendem Angebot erreicht:
Außen- und Innenthermografie mit Auswertung vor Ort
Die Bilder werden dabei auf einen Tablet-PC übertragen.
Der Beratungsempfänger sieht auf einem Tablet-PC das von der Wärmebildkamera "live" übertragene Wärmebild von der Wärmebildkamera. Die Thermografieaufnahmen werden sofort vor Ort ausgewertet, erläutert und gegebenenfalls Hinweise zur Schadensbeseitigung geben.
Die Wärmebilder werden gespeichert und dem Beratungsempfänger als PDF- Datei zugestellt.
Kosten: 200,00 €
Die Fahrtkosten bei einer Anfahrt von bis zu 20 Kilometern Entfernung ab 02708 Löbau sind bereits inklusive. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,50 €/km in Rechnung gestellt.
Ein schriftlicher Bericht kann gegen Aufpreis zusätzlich geordert werden.
Ursachenermittlung bei Schimmelpilzbefall
Um einen Schimmelpilzbefall wirkungsvoll verhindern können, müssen Sie deren Ursachen kennen und natürlich auch beseitigen.
Hauptursache für die Entstehung von Schimmelpilzen ist Feuchtigkeit- die meisten Schimmelpilze benötigen zum Wachsen mindestens 80% relative Luftfeuchtigkeit.
Durch die Abkühlung warme Raumluft an kälteren Bauteiloberflächen steigt in diesem Bereich die relative Luftfeuchtigkeit bis maximal 100%- bei einer weiteren Abkühlung scheidet sich Wasser aus der Luft aus. Dieser Punt wird als Taupunkt, die dazugehörige Temperatur als Taupunkttemperatur und das ausscheidende Wasser als Tauwasser bezeichnet.
Um eine Schimmelbildung wirkungsvoll und dauerhaft zu vermeiden, ist eine relative Luftfeuchte kleiner 80% auf der Bauteiloberfläche sicherzustellen. Dabei sind nachfolgende zwei Anforderungen zu erfüllen:
1. Vermeidung einer hohen Luftfeuchte im Raum und
2. ausreichende Bauteil- Oberflächentemperaturen.
Punkt 1 kann insbesondere durch das Nutzverhalten (ausreichendes Lüften, keine Wäsche im Wohnbereich trocknen...)und Punk 2 durch bauseitige Minimierung von Wärmebrücken und ausreichendes Dämmvermögen positiv beeinflusst werden.
Durch eine Erfassung der
- Oberflächentemperaturen der Bauteile mittels einer Wärmebildkamera und
- Messung der relative Luftfeuchte und der Raumtemperatur mittels externen Messgeräts,
können schimmelgefährdete Bereich erkannt, Aussagen zu den Ursachen gemacht und Hinweise zur Beseitigung gegeben werden.
Bei der von mir verwendeten Technik werden die Werte vom externen Messgerät über eine Bluetooth- Schnittstelle drahtlos an die Wärmebildkamera übertragen, verarbeitet und das Ergebnis zeitgleich auf dem Kamerabildschirm angezeigt. Damit ist sofort vor Ort eine Auswertung möglich.
Energieausweise für Wohngebäude
Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen
Die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Die Ausstellung ist insbesondere vorgeschrieben, wenn ein Gebäude
- neu errichtet oder
- verkauft oder vermietet (auch bei Vermietung/ Verkauf einer Wohnung) wird.
Bei Wohngebäuden bis maximal 4 Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben- bei Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten kann prinzipiell zwischen dem aussagekräftigeren Bedarfsausweis und dem kostengünstigeren Verbrauchsausweis gewählt werden. Für denkmalgeschützte Gebäude ist bei Verkauf und Vermietung kein Energieausweis erforderlich.
Ab 1. Mai 2014 ergeben sich durch die novellierte Energieeisparverordnung EnEV2014 im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Vermietung von Häusern/ Wohnungen folgende Änderungen für Energieausweise:
- Pflicht zur Vorlage bei Besichtigung des Hauses/ der Wohnung
- Pflicht zur Übergabe nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages
- Einführung eines Kontrollsystem für Energieausweise
- Anforderungen an Immobilienanzeigen
- Angabe von Effizienzklassen (A+ bis H)
Preise für die Energieausweise
Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
ohne Vor- Ort- Termin | ab 65,00 € | ab 150,00 € |
mit Vor- Ort- Termin | - | ab 350,00 € |
Wohngebäude ab 5 WE | Preis auf Anfrage | Preis auf Anfrage |
Die Ausstellung des Verbrauchsausweises erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben (Verbrauchsangaben über 3 Abrechnungsjahre) ohne Vor-Ort-Termin.
Alle Preise beinhaltet 19% Mehrwertsteuer
Hydraulischer Abgleich
Die Ursache für eine ungleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude ist meist ein fehlender hydraulischer Abgleich. Die Folge sind ein erhöhter Energieverbrauch und Komforteinbußen.
Je besser der Dämmstandard eines Gebäudes ist, umso höher ist das erreichbare Einsparpotential durch einen hydraulische Abgleich.
Durchschnittlich können in einem Einfamilienhaus ca. 110 Euro Heizkosten jährlich gespart werden.
Für die Nutzung nachfolgender Förderprogramme/ Förderbausteine ist ein Hydraulischer Abgleich nachzuweisen:
KfW- Programm "Energieeffizient Sanieren"
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
- bei Dämmmaßnahmen, welche den Heizwärmebedarf des Gebäudes um mehr als 25 % reduzieren
- bei einem Austausch des Heizkessels
BAFA- Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien"
- Effizienzbonus
- Kesseltauschbonus
- Regenerativer Kombinationsbonus
Kosten/ Zuschuss
Voraussetzung für einen Hydraulischen Abgleich ist das Vorhandensein von voreinstellbaren Thermostatventilen. Die Kosten für die Berechnung (Datenaufnahme vor Ort, PC- Berechnung, Ergebniszusammenstellung) belaufen sich bei einem 1- Fam.- Haus auf 550,- bis 650,- €.
Wird der Hydraulische Abgleich im Rahmen einer KfW- geförderten Baubegleitung durchgeführt, werden 50% der Kosten erstattet.
Nachweise
Wärmebrückennachweis
Durch die bei Neubau und Sanierung einzuhaltenden hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an das Wärmedämmvermögen der Außenbauteile (Wand, Dach etc.) wird die Berücksichtigung von Wärmebrücken immer bedeutungsvoller. Für Nachweise (KfW- Effizienzhaus; Wärmeschutznachweis bei Neubau, Energieausweis...) ist die Berücksichtigung von Wärmebrücken durch Zuschläge auf den U- Wert des Bauteiles wie folgt vorgeschrieben:
- pauschale Berücksichtigung nicht optimierter Wärmebrücken: Zuschlag von 0,1 W/m²K
Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Bauteil mit einem berechneten U- Wert von 0,24 W/m²K in der Berechnung mit einem wesentlich schlechterem U- Wert von 0,34 W/m²K berücksichtigt wird. - Ausführung aller Wärmebrücken am Gebäude nach DIN 4108 BbL. 2: Zuschlag von 0,05 W/m²K
--> evtl. für Neubauten anwendbar - Detaillierte Berechnung/ Nachweis aller Wärmebrücken nach DIN 4108-6: kein Zuschlag; Wärmebrücken werden mit ihrem tatsächlichen Einfluss berücksichtigt
Der detaillierte Wärmebrückennachweis ermöglicht die Planung einer optimalen Ausführung der Wärmebrücken; daraus ergeben sich nachfolgende Vorteile:
- Prüfung/ Vermeidung tauwassergefährdeter Stellen im Wärmebrückenbereich
(--> Vermeidung von Schimmelbildung)
- Durch die Optimierung der Wärmebrücken/ Wegfall des Wärmebrückenzuschlags kann für Nachweise die Dämmstärke der Bauteile deutlich reduziert werde.
Kosten/ Zuschuss
Die Kosten für eine detaillierte Wärmebrückenberechnung können nicht pauschal angegeben werden.
Gern unterbreite ich Ihnen ein auf das konkrete Objekt zugeschnittenes Angebot.
Wird der detaillierte Wärmebrückennachweis im Rahmen einer KfW- geförderten Baubegleitung durchgeführt, werden 50% der Kosten als KfW- Zuschuss erstattet.
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Seit 2009 wird bei
- Neubau von Wohngebäuden,
- Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
- Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden
die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vorgeschrieben. Dieses Nachweisverfahren legt fest, welche lüftungstechnischen Maßnahmen für das jeweilige Gebäude erforderlich sind. Ziel ist die Vermeidung von Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft.
Kosten/ Zuschuss
- Einfamilienhaus: 85,- €
- Mehrfamilienhaus: 85,- € zuzüglich 15,- € je Wohneinheit
Wird das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 im Rahmen einer KfW- geförderten Baubegleitung durchgeführt, werden 50% der Kosten als KfW- Zuschuss erstattet.
Alle Preise ohne Ortstermin.
erforderliche Unterlagen: Pläne (Grundrisse und Schnitte, usw.)
Alle Preise beinhaltet 19% Mehrwertsteuer
Berechnungen
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Kosten/ Zuschuss
Grundpreis pro Gebäude | 40,00 € |
Preis pro Raum bis 25 m² | 7,00 € |
Preis pro Raum über 25 m² | 9,00 € |
Aufschlag pro Raum mit Dachschräge | 2,50 € |
Preis pro Raum über 25 m² | 9,00 € |
U- Wert- Berechnung (pro Bauteil) | 6,00 € |
Wird die Heizlastberechnung im Rahmen einer KfW- geförderten Baubegleitung durchgeführt, werden 50% der Kosten als KfW- Zuschuss erstattet.
Alle Preise ohne Ortstermin; erforderliche Unterlagen: Baupläne (Grundrisse und Schnitte.
Heizflächenauslegung
Voraussetzung für die Heizflächenauslegung ist die Heizlastberechnung.
Kosten/ Zuschuss
Preis pro Heizkörper | 3,00 € |
Preis Fußbodenheizung (pro Raum) | 12,00 € |
Wird die Heizflächenauslegung im Rahmen einer KfW- geförderten Baubegleitung durchgeführt, werden 50% der Kosten als KfW- Zuschuss erstattet.
Alle Preise ohne Ortstermin; erforderliche Unterlagen: Baupläne (Grundrisse und Schnitte.
Rohrnetzberechnung
Voraussetzung für die Rohrnetzberechnung ist die Heizflächenauslegung.
Kosten/ Zuschuss
Grundpreis | 40,00 € |
Preis pro Heizkörper | 3,50 € |
Preis pro Heizkreis Fußbodenheizung | 4,00 € |
Wird die Rohrnetzberechnung im Rahmen einer KfW- geförderten Baubegleitung durchgeführt, werden 50% der Kosten als KfW- Zuschuss erstattet.
Alle Preise ohne Ortstermin; erforderliche Unterlagen: Baupläne (Grundrisse und Schnitte.
Alle Preise beinhaltet 19% Mehrwertsteuer
Einzelleistungen (gewerbetypisch)
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im gewerblichen Bereich sind an die Art und Größe des jeweiligen Unternehmens anzupassen.
Die Auswahl einzelner Leistungen ermöglicht einen Zuschnitt von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf die Gegebenheiten vor Ort.
Fördermittelanträge
Für die Beantragung von zinsgünstigen Krediten/ Zuschüssen in nachfolgenden Förderprogrammen ist ein Nachweis des Einsparpotentials beizufügen. Ausstellungsberechtigt hierfür sind Energieberater, die im Förderprogramm Energieberatung Mittelstand der KfW zugelassen sind.
- KfW-Energieeffizienzprogramm --> zinsgünstiger Kredit
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
--> produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe
- Freiberuflich Tätige
--> z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten ...
Förderfähige Maßnahmen
- Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung
- effiziente Energieerzeugung (z.B. Blockheizkraftwerke)
- Gebäudehülle
- Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien (elektrische Antriebe, Druckluft, Pumpen ...)
- Prozesswärme und Prozesskälte
- Wärmeruckgewinnung und Abwärmenutzung
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Sanierung und Neubau von Gebäuden
- Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand --> Zuschuss
Antragsberechtigt sind
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro
- Energiedienstleister mit vergleichbarer Unternehmensgröße
Förderfähige Maßnahmen
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Raumlufttechnische Anlagen
- Druckluftsysteme
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung
- Erneuerung von Beleuchtungssystemen
- Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs
--> Es werden prinzipiell nur Ersatzinvestitionen (keine Neuinvestitionen) gefördert.
--> Die Förderung erfolgt durch einen von der Einsparung und der Betriebsgröße abhängigen Zuschuss bis zu 30% der Investitionskosten.
Lastmanagement
Allgemeines
Sie haben einen Stromverbrauch von über 100.000 kWh im Jahr? -dann wird Ihr Stromverbrauch üblicherweise auf Basis eines Sondervertrages abgerechnet. Dieser beinhaltet gegenüber den allgemeinen Tarifverträgen
einen (deutlich) geringeren Arbeitspreis für die verbrauchte elektrische Arbeit (in kWh); zusätzlich wird aber ein Leistungspreis in €/kW) für den höchsten Leistungsmittelwert (meist 1/4- Stunden- Messung) eines Abrechnungszeitraum (häufig 1 Jahr) berechnet.
Als Sondervertragskunde entsteht also ein nicht unwesentlicher Anteil Ihrer Stromkosten durch den Leistungspreis, welcher durch die größte Lastsitze im Abrechnungszeitraum bestimmt wird.
Einsparpotential
Die Vermeidung von Lastspitzen führt also bei gleichem Stromverbrauch (in kWh) zu geringeren Stromkosten.
Das vorhandene Einsparpotential ist aus dem Lastgang für Ihre Abrechnungsstelle abschätzbar. Da die Abrechnung von Sondervertragskunden über eine registrierende Leistungsmessung erfolgt, kann der Lastgang -meist kostenlos- vom Energieversorger angefordert werden.
Durch ein Lastmanagement werden Lastspitzen abgebaut und somit der Leistungspreis reduziert.
Hinweis: Bei einem Erdgasverbrauch von über 1.500.000 kWh (Gas) sind Sie üblicherweise gleichfalls Sondervertragskunde- auch hier besteht prinzipiell gleiches Einsparpotential.
Gern beantworte ich Ihre Fragen zu dieser Problematik und unterstütze Sie bei der Einführung und Optimierung eines Lastmanagements in Ihrem Unternehmen.
Energieausweise für Nichtwohngebäude
Pflicht zur Ausstellung
Die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Die Ausstellung ist insbesondere vorgeschrieben, wenn ein Gebäude
- neu errichtet oder
- wesentlich verändert oder
- verkauft oder vermietet (auch bei Vermietung oder Verkauf einer Teilfläche) werden.
In öffentlichen Gebäuden mit über 1.000 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr muss der Energieausweis an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.
Bei Nichtwohngebäuden besteht prinzipiell die Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis. Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude ist jedoch immer ein Bedarfsausweis zu erstellen.
Preise
Bei der Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude ist zusätzlich zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung, der Verbrauch für eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung zu berücksichtigen. Da der Aufwand -insbesondere beim Bedarfsausweis- stark vom jeweiligen Objekt abhängt, können keine allgemeingültigen Preisangaben gemacht werden.
Gern beantworte ich Ihre Fragen zum Energieausweis und unterbreite Ihnen ein auf Ihr Objekt zugeschnittenes Angebot.
BHKW- Einsatz
Allgemeines
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine Anlage zur Gewinnung von elektrischer Energie und Wärme, die vorzugsweise am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben wird. Sie nutzt dafür das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Wirtschaftlichkeit von BHKW-Anlagen ist insbesondere dann gegeben, wenn auch in den Sommermonaten ein entsprechender Wärmebedarf vorhanden ist. Dieser ist beispielsweise für die Warmwasserbereitung in
- Hotels,
- Alten- und Pflegeheimen,
- Krankenhäusern,
- der Lebensmittelindustrie (Brauerei, Fleischerei, Bäckerei, Milchverarbeitung) und
- Mehrfamilienhäusern
gegeben. Im produzierenden Gewerbe spricht der Bedarf von Prozesswärme im Temperaturbereich bis ca. 100°C für den Einsatz eines BHKWs
Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit von BHKWs wird entscheidend durch deren richtige Auslegung/ Größe bestimmt. Voraussetzung dafür ist eine fundierte Analyse des Wärmebedarfs des Objektes.
Ziel der Auslegung sollten mindestens 4.000 Betriebsstunden im Jahr unter Volllast sein.
Die Anschaffung und der Betrieb von BHkWs werden durch mehrere Förderproramme und Gesetze gefördert und begünstigt.
Gern prüfe ich für Sie, ob der Einsatz eines BHKWs -unter Ihren Rahmenbedingungen- zur Deckung Ihres Wärme- und Strombedarfs sinnvoll ist.
Verbrauchsanalyse
Die Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs (Strom und Wärme) ist Grundlage für die
- Abschätzung des vorhandenen Einsparpotentials,
- Konzipierung von energiesparenden Maßnahmen und
- die Einflussnahme auf das energiesparende Verhalten der Mitarbeiter.
Für viele Branchen kann durch die Bildung von Energie- Kennzahlen (auf Basis des vorhandenen Energieverbrauchs) ein Vergleich mit dem Branchendurchschnitt erfolgen und Schlussfolgerungen hinsichtlich des vorhandenen Einsparpotentials gezogen werden.
Realisierung der Verbrauchsanalyse
- Auswertung der vorhandenen Abrechnungen des Energieversorgers
--> Ermittlung des Einsparpotentials beim Leistungspreis - Messung, Registrierung und Auswertung von Energieströmen (Strom und Wärme) einzelner Verbrauchsgruppen/ Maschinen innerhalb des Unternehmens
Die Anschaffung von entsprechender Messtechnik ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Gern beantworte ich Ihre Fragen zu dieser Problematik.
weitere Leistungen für Gewerbekunden
- Einsatz Wärmebildkamera
--> Lokalisierung von Schwachstellen in der Gebäudehülle - Auslegung von Heizungsanlagen
--> Heizlastberechnung, Rohrnetzberechnungen, Variantenvergleiche etc. - Mitarbeiterschulungen
- ...
Energetische Sanierung
Besonders wenn Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude notwendig oder in naher Zukunft geplant sind, ist eine energetische Sanierung -aus nachfolgend aufgeführten Gründen- empfehlenswert.
- Die Kosten für eine energetisch sinnvolle Sanierung sind meist geringer als die im Nutzungszeitraum eingesparten Heizkosten.
- Für die Realisierung von energiesparenden Maßnahmen erhalten sie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite- für Instandhaltungsmaßnahmen und hohe Heizkosten nicht.
- Durch eine reine Instandhaltung sichern Sie den Wert einer Immobilie, eine energetische Sanierung steigert ihn.
Beachten Sie
... bei der Planung Ihrer Baumaßnahmen (werterhaltend oder wertsteigernd), dass deren Nutzungsdauer deutlich über 10 Jahre (meist mehr als 25 Jahre) beträgt. Auch wenn Sie momentan nur eine Maßnahme planen, sollten diese auch für zukünftige energetische Sanierungsschritte sinnvoll sein. Sie erhalten ein energetisches Sanierungskonzept innerhalb einer staatlich geförderten BAFA- Beratung.
Wohngebäude
Wohngebäude sind Bauwerke die (zumindest überwiegend) zu Wohnzwecken dienen.
In der Energieeinsparverordnung EnEV und in einschlägigen Förderprogrammen werden Wohn-, Alten- und Pflegeheime zu den Wohngebäuden gezählt.
Einzelleistungen (gebäudetypisch)
Planungsleistungen für energiesparende Maßnahmen sind an den Bedarf vor Ort anzupassen.
Die Auswahl einzelner Leistungen ermöglicht einen Zuschnitt von Planung und Baubegleitung auf die Wünsche und Erfordernisse des Auftraggebers.
Angebote für Architekturbüros/ Fachunternehmen
Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit sehe ich insbesondere bei der Erbringung spezieller Einzelleistungen- zum Beispiel:
- Detaillierter Wärmebrückennachweis
- Thermografische Untersuchungen
--> z.B. Ortung von Lecks bei Fußbodenheizungen - Berechnungen und Nachweis
--> z.B. Heizlast nach DIN EN 12831, Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ...
Gern unterbreite ich Ihnen ein auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot.
Dozententätigkeit
Seit 1993 bin ich -parallel zu meinem Hauptarbeitsgebiet als Energieberater- als Honorardozent tätig. In dieser Zeit habe ich nachfolgende Stoffkomplexe unterrichtet:
- Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik
- Nutzung regenerativer Energiequellen (insbesondere Wärmepumpentechnik)
- Wärmeschutz im Hochbau (DIN 4108)
- Dämmtechnik/ Dämmsysteme
- Wirtschaftlichkeitsberechnung für Energiesparmaßnahmen
- Nutzung anwendungsspezifischer Software
- Technische Thermodynamik
An folgenden Bildungseinrichtungen war bzw. bin ich als Dozent tätig:
- Fachhochschule Lausitz Cottbus
- Staatliche Studienakademie Glauchau
- Staatliche Studienakademie Riesa
- private Bildungsträger (TÜV, WBS ...)
Gewerbe
Zu den Gewerbeobjekten gehören alle Gebäude, die keine Wohngebäude (also Nichtwohngebäude) sind.
Der gewerbliche Bereich umfasst somit Objekte des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Handels und sonstiges Dienstleistungsgewerbes.
Gleichfalls sind Gebäude, in denen freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Steuerberater ...) ihre Leistungen erbringen, dem gewerblichen Bereich zuzuordnen.
Fördermittelcheck
Vor geplanten Investitionen (Anlagentechnik, Gebäude, Beleuchtung ...) sollten Sie prüfen, ob Förderprogramme für die Finanzierung genutzt werden können.
Der von mir angebotene Fördermittelcheck ist unverbindlich und kostenfrei und wird telefonisch durchgeführt.
Telefon: 03585- 481305
Energieberatung Mittelstand
Diese fachkundige, unabhängige und geförderte Beratung kann von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und freiberuflich Tätigen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Beratung werden energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Grundlage einer Vor-Ort-Begehung und vorhandener energietechnischer Daten analysiert, bewertet und Vorschläge zur Reduzierung des Energieverbrauches unterbreitet. Das Ergebnis wird in einem Abschlussbericht dokumentiert. Dieser enthält:
- die Beschreibung bestehender energetischer Mängel (technische, organisatorische, vertragliche),
- Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen,
- Abschätzung von Amortisationszeiten und
- Hinweise auf nutzbare Förderprogramme.
Kosten/ Zuschüsse
Die Energieberatung durch externe, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Sachverständige wird mit einem Zuschuss in Höhe von 80% gefördert. Der Höchstzuschuss beträgt:
- 8.000 € für Unternehmen mit jährl. Energiekosten über 10.000 €
(Strom und Wärme) bzw. - 1.200 € für Unternehmen mit jährl. Energiekosten unter 10.000 €
(Strom und Wärme) ,
Alle Preise sind Netto- Preise; zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
Baubegleitung/ Umsetzungsbegleitung
Voraussetznung für die Umsetzungsbegleitung ist eine bereits durchgeführte Energieberatung Mittelstand.
Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung kann beispielsweise eine Unterstüzung bei der Ausschreibung und der Begleitung der Ausführung bis zur Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahme erfolgen.
Der Zuschuss für die Umsetzungsbegleitung betägt -im Rahmen der bei der Energieberatung aufgeführten max. Zuschüsse- 80%.
Energieberatung Mittelstand
Im Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe einen Zuschuss (bis zu 80%) für eine fachkundigen und unabhängigen Energieeffizienzberatung.
Diese Beratung ist Bestandteil der Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand". Ziel ist die Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen.
Neben der Beratungsförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss für Energieberatungen) erfolgt eine Förderung von Investitionen im KfW-Energieeffizienzprogramm.
Prinzipiell können beide Komponenten unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Die KfW empfiehlt aber vor der Beantragung zinsgünstiger Kredite im KfW-Energieeffizienzprogramm das Angebot der Beratungsförderung zu nutzen.
Energieaudit
Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudit wird im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (kurz: EDL-G) geregelt. Fast alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, müssen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nachweisen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der Umsetzung des Gesetzes betraut. In dieser Funktion nimmt das BAFA insbesondere nachfolgende Aufgaben wahr:
- Überprüfung der Fachkunde der Energieauditoren
- Führung einer öffentlichen Liste (Energieauditorenliste) mit Personen, die ihre Fachkunde nachgewiesen haben und Energieaudits nach § 8 EDL-G in Unternehmen durchführen können
- Stichprobenkontrollen zur Durchführung der Energieaudits
- Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Gern unterbreite ich Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot für ein Energieaudit nach § 8 EDL-G.