Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


Sächsisches Energiespardarlehen- ein Förderprogramm der SAB Dresden


Nachfolgend werden wesentliche Inhalte des Förderprogramms genannt- einen Link zum vollständigen Wortlaut der Richtlinie finden Sie am Seitenende.

 

Förderfähig sind:

  • Verbesserung der Wärmedämmung (z.B. Außenwände, Fenster, Dach, obere Geschossdecke)
  • Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, )
  • Verbesserung der Energieeffizienz (Einbau von Brennwertheizkesseln; energieeffiziente Lüftungsanlagen gemäß DIN 1946 T6 mit mindestens 80% Wärmerückgewinnung- Leistungsaufnahme der Ventilatoren maximal 0,45 Wh/m³)
 

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen und einen Zuschuss zur energetischen Bewertung.

  • Darlehenshöhe: 90% der förderfähigen Kosten
    maximal 50.000,- €/ mindestens 5.000,- € je Wohneinheit;
  • Eigenanteil: 10%
  • Zinskondition: Festzins 1% (über die gesamte Laufzeit)
    Laufzeit: 25 Jahre
    (Sonderzahlungen/ komplette Rückzahlungen sind möglich)
  • Zuschuss für energetische Bewertung und Baubetreuung: 100% der nachgewiesenen Ausgaben, maximal 1.000 EUR je Vorhaben
 

Grundlage für die Förderung:

1. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer energetischen Bewertung durch einen Sachverständigen (nach EnEV §21). Die Bewertung muß nachfolgenden Mindestanforderungen entsprechen:

  • Analyse des Ist-Zustand
  • Empfehlungen für energiesparende Maßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen und
  • die dadurch erzielbaren Energieeinsparungen berechnen.

2. Nach der energetischen Sanierung (auch Einzelmaßnahmen sind möglich) müssen die Anforderungen des § 9 der EnEV übertroffen werde. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer energetischen Bewertung durch einen Sachverständigen (nach EnEV §21). Die Bewertung muß nachfolgenden Mindestanforderungen entsprechen:

  • Analyse des Ist-Zustand
  • Empfehlungen für energiesparende Maßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen und
  • die dadurch erzielbaren Energieeinsparungen berechnen.

3. Die Förderung erfolgt in Gemeinden mit der Funktion eines Ober- oder Mittel- oder Grundzentrums.

Dazu gehören unter anderem die Orte Löbau, Ebersbach-Neugersdorf- Stadt, Bautzen, Görlitz, Zittau, Niesky, Reichenbach/O.L.- Stadt, Rothenburg/O.L.- Stadt, Großschönau, Bernstadt a. d. Eigen- Stadt, Bischofswerda- Stadt, Weißenberg- Stadt, Wilthen- Stadt, Kamenz, Königswartha, Neukirch/Lausitz, Neustadt i. Sa.- Stadt, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Pulsnitz- Stadt, Radeberg, Radebeul, Radeburg- Stadt, Radibor, Schirgiswalde-Kirschau- Stadt, Sebnitz- Stadt, Sohland a. d. Spree, Belgern- Stadt, Bad Schandau- Stadt, Coswig, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Großdubrau, Großenhain, Großröhrsdorf- Stadt Heidenau- Stadt, Königsbrück- Stadt, Meißen, Oberlungwitz, Pirna, Riesa, Stolpen- Stadt, Thiendorf, Weißwasser/O.L., Wittichenau- Stadt.
--> Eine vollständige Auflistung der Orte finden Sie im Merkblatt.

 

Träger

Sächsische Aufbaubank (SAB)
Pirnaische straße 9
01069 Dresden
Tel: 0351 4910-4920

Link zur SAB (öffnet ein neues Fenster)

Merkblatt (öffnet ein neues Fenster)

Vollständiger Wortlaut der Richtlinie (öffnet ein neues Fenster)

Gern gebe ich Ihnen weitere Hinweise, wie Sie dieses Förderprogramm für die Finanzierung Ihrer energiesparenden Maßnahmen im Gebäudebereich einsetzen können.


Als Alternative zur Förderung Ihrer energiesparenden Investitionen im Wohnungsbau, kann unter entsprechenden Vorraussetzungen auch das Programm Energieeffizient Sanieren der KfW- Bank genutzt werden.

 


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