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BAUBEGLEITUNG


Das beste Sanierungskonzept ist nur so viel Wert wie seine Umsetzung.

Wenn Sie für die Sanierung Ihres Wohngebäudes Fördermittel nutzen wollen, ist eine Baubegleitung durch einen antragsberechtigten Sachverständigen vorgeschrieben. Das betrifft insbesonder nachfolgende Förderprogramme:

Programme der KfW- Bank
  • Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses/ Programm-Nr. 153
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
    - Energieeffizient Sanieren – Kredit/ Programm-Nr. 151
    - Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss/ Programm-Nr. 430

Obige Baubegleitung wird mit einem Zuschuss von 50% der förderfähigen Baubegleitungskosten (max. 4.000 € Zuschuss) gefördert. (--> Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung/ Programm-Nr. 431)

Programme der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
  • Energetische Sanierung (Energiespardarlehen)
  • Wohneigentum im innerstädtischen Bereich

Die SAB fördert die technische und wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung duerch den Sachverständigen mit 100% der nachgewiesenen Ausgaben bis max. 1.000,- € je Vorhaben.
Der Zuschuss wird nur in Verbindung mit dem Darlehen gewährt und nach Abschluss der Maßnahmen mit der Darlehensschuld verrechnet.


Umfang der Baubegleitung
Der Umfang der Baubegleitung wird vor der Sanierungsmaßnahme vereinbart und vertraglich fixiert. Bestandteil sind beispielsweise:
  • Ausstellung der erforderlichen Bestätigungen für die Bank,
  • Prüfung und Bewertung von Angeboten,
  • Erstellung erforderlicher Berechnungen (z.B. Hydraulischer Abgleich),
  • Baustellenbegehungen.

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