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Am 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung 'EnEV 2014' in Kraft getreten.
Diese enhält verbindliche Vorgaben für die Ausstellung und Anwendung von Energieausweisen.
Nennenswete Änderungen der novellierte Energieeinsparverordnung ergeben sich bei
Als kundenorientiertes Versorgungsunternehmen informieren wir Sie zum Thema Energieausweis. Die Ausstellung der Energieausweise erfolgt durch unseren externen Energieberater Frieder Albert aus Löbau. >> Energieausweis für Wohngebäude >> Energieausweis für Nichtwohngebäude |