Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


Energieeffizient Sanieren

 

Allgemeines

Kurzbeschreibung

  • Das Förderprogramm der KfW Energieeffizient Sanieren (Nachfolger des CO2-Gebäudesanierungsprogramms) dient der Förderung (Zuschuss und/oder zinsgünstiger Kredit) von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden (auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime).
  • Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
  • Prinzipiell steht allen Antragsberechtigten die Kreditvariante zur Verfügung- Eigentümern von Ein- u. Zweifamilienhäusern / Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietetet) können auch die Zuschussvariante in Anspruch nehmen.

Ab dem 01.07.2010 werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV09) fünf unterschiedliche Standards gefördert:

  • KfW-Effizienzhaus 115
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus  85
  • KfW-Effizienzhaus  70
  • KfW-Effizienzhaus  55

Antragsberechtigte

  • Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

  • Sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Investitionen nicht übersteigt, kann das Förderprogramm zusätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
  • Ausnahme: Die Kumulation der Kredit- und Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich
 

Kreditvariante

Förderungsart

  • Zinsgünstiger (subventionierter) Kredit + Zuschuss bei
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus 115:
    7,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus 100:
    10,0 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus  85:
    12,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus  70:
    17,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus  55:
    22,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten

Finanzierungsanteil/Kreditbetrag

  • Gefördert werden 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z.B. Energieberater) bis zu max. 75.000,- EUR pro Wohneinheit.

Förderung Projektierungsleistungen/ Baubetreuung

  • Es kann zusätzliche ein Zuschuss für Beratung, Projektierung, Baubegleitung ... durch einen Sachverständigen beantragt werden. Dieser Zuschuss beträt 50 % der Kosten für den Sachverständigen- max. 4.000,- EUR.
 

Zuschussvariante

Diese Variante ermöglicht Eigentümern von Ein- u. Zweifamilienhäusern / Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietetet) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten in nachfolgend aufgeführter Höhe zu erhalten:

  • Zuschuss bei Eigenfinanzierung
  • Einzelmaßnahmen/ Kombination von Einzelmaßnahmen:
    10,0 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus 115:
    10,0 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus 100:
    12,5 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus  85:
    15,0 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus  70:
    20,0 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Sanierung auf energetisches Niveau KfW-Effizienzhaus  55:
    25,0 % Zuschuss auf förderfähige Kosten

Förderfähige Investitionskosten

  • Gefördert werden 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z.B. Energieberater) bis zu max. 75.000,- EUR pro Wohneinheit.
 

Träger

KfW- Förderbank
Postfach 11 11 41
D - 60046 Frankfurt
Tel.: 0180 1 335577 (Infocenter)

 


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