Allgemeines
Kurzbeschreibung
- Das Förderprogramm der KfW Energieeffizient Sanieren (Nachfolger des CO2-Gebäudesanierungsprogramms) dient der Förderung (Zuschuss und/oder zinsgünstiger Kredit) von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden (auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime).
- Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
- Prinzipiell steht allen Antragsberechtigten die Kreditvariante zur Verfügung- Eigentümern von Ein- u. Zweifamilienhäusern / Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietetet) können auch die Zuschussvariante in Anspruch nehmen.
Ab dem 01.07.2010 werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV09) fünf unterschiedliche Standards gefördert:
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 55
Antragsberechtigte
- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
- Sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Investitionen nicht übersteigt, kann das Förderprogramm zusätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
- Ausnahme: Die Kumulation der Kredit- und Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich
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