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ENERGIEBERATUNG MIT BAFA- ZUSCHUSS


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) fördert Energieberatungen für Wohngebäude nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Voraussetzung ist, dass bis zum 31. Dezember 1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden ist.

Beratungsinhalt

  1. Erfassung und Beurteilung des Ist- Zustandes
    • Bei der Aufnahme des Gebäudes vor Ort werden der vorhandene Zustand der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster...) und der Heizungsanlage/ Warmwasserbereitung erfaßt und im Beratungsbericht bewertet.

  2. Vorschläge für Energiesparmaßnahmen
    Es werden nachfolgende Inhalte berücksichtigt:
    • Gebäudehülle: Außenwände, Fenster, Dachschrägen, Geschossdecken, Kellerdecken, ...
    • Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
    • Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien (Solaranlage, Wärmepumpe ...) werden beurteilt

    Bei den für das jeweilige Gebäude zweckmäßigen Vorschlägen werden jeweils folgende Punkte herausgearbeitet:
    • Beschreibung der empfohlenen Maßnahmen
    • Richtwerte zu den Investitionskosten der Maßnahmen und Hinweise zu möglichen Eigenleistungen
    • Berechnung der zu erwartenden Einsparung durch die Maßnahme in kWh/ pro Jahr und in €/ pro Jahr
    • Berechnung der Wirtschaftlichkeit- den eingesparten Energiekosten werden die entstehenden Kapitalkosten (Tilgung und Zins) gegenübergestellt. Es wird der Zeitraum berechnet, in dem der aufgewendete Geldeinsatz für die Durchführung der Maßnahme durch den eintretenden Minderverbrauch an Heizenergie eingespart wird. Dieser Amortisationszeitraum wird auf der Grundlage aktueller Energiepreise berechnet. In einer übersichtlichen tabellarischen Zusammenstellung kann der Beratungsempfänger bei veränderten Energiepreisen den Amortisationszeitraum zu einem späteren Zeitpunkt selbst neu berechnen.
    • Für die Finanzierung der Massnahmen werden nutzbare Förderprogramme genannt.

  3. Zusammenfassung

    Die Berechnungsergebnisse werden in allgemeinverständlicher Form zusammenfassend dargestellt. Um die Anschaulichkeit zu erhöhen, werden Diagramme eingesetzt. Die Ergebnisse des Beratungsberichtes werden dem Beratungsempfänger in einem Abschlußgespräch erläutert.

    Hinweis: Für den Beratungsempfänger besteht keinerlei Verpflichtung, die empfohlenen Maßnahmen durchzuführen.

    Beratungskosten

    Anzahl WohneinheitenKostenBAFA FörderungEigenanteil
    Ein-/Zweifamilienhaus    1.075,00 €645,00 €430,00 €
    Mehrfamilienhaus
    bis 6 WE  1.475,00 €885,00 €590,00 €
    über 6 WE  nach   Vereinbarung  
    mögliche Zusatzleistungen
    Wärmebildaufnahmen    232,50 €139,50 €93,00 €
    Stromsparberatung    125,00 €  75,00 €  50,00 €

    Die angegebenen Kosten und der Eigenanteil beinhalten 19% Mehrwertsteuer.

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